Rehabilitation (Stuttg) 2010; 49(6): 400-401
DOI: 10.1055/s-0030-1268434
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Vorschläge für die Neuausrichtung der Berichterstattung über die Lebenssituation behinderter Menschen

Proposals for a Reorientation of Reporting on the Life Situation of People with DisabilitiesDeutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V.1
  • 1Deutsche Vereinigung für Rehabilitation, Heidelberg
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Publication Date:
07 December 2010 (online)

Ausgangssituation, Berichtspflicht

Berichterstattung über die Lebenssituation behinderter Menschen ist in Deutschland eine öffentliche Aufgabe. Sie soll Grundlagen für die Evaluation und Gestaltung von Politik und Recht liefern. Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 66 SGB IX und Art. 31 UN-Behindertenrechtskonvention (BRK).

Nach § 66 SGB IX unterrichtet die Bundesregierung die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes über die Lage behinderter Frauen und Männer sowie die Entwicklung ihrer Teilhabe, gibt damit eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Aufwendungen zu Prävention, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit ab und schlägt unter Berücksichtigung und Bewertung der Regelungen des SGB IX die zu treffenden Maßnahmen vor, stellt dabei die Entwicklung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gesondert dar und unterrichtet auch über die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz getroffenen Maßnahmen, über Zielvereinbarungen sowie über die Gleichstellung behinderter Menschen und gibt eine zusammenfassende, nach Geschlecht und Alter differenzierte Darstellung und Bewertung ab.

In die Berichtspflichten nach dem SGB IX sind auch die obersten Landesbehörden und die Rehabilitationsträger im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) einbezogen.

Die Lebenssituation behinderter Menschen wird punktuell auch im Rahmen weiterer Berichtsaufträge und Statistikpflichten des Rechts erfasst, die sich an die Bundesregierung, die Rehabilitationsträger und andere für behinderte Menschen relevante Sozialleistungsträger wenden. Zu nennen sind hier beispielhaft die Statistik und Forschung, einschließlich Wirkungsforschung der Bundesagentur für Arbeit zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (§§ 53–55 SGB II), Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (§§ 280–283 SGB III), die Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (§ 142 SGB V), der Pflegebericht der Bundesregierung (§ 10 SGB XI), die Statistik der Sozialhilfe (§§ 121–129 SGB XII), der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (§ 27 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), die Altenberichte, Kinder- und Jugendberichte und Familienberichte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Armuts- und Reichtumsberichte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dazu kommen Berichte auf Ebene der Länder und Kommunen.

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