intensiv 2011; 19(1): 45-46
DOI: 10.1055/s-0030-1270152
Recht
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Patientenautonomie am Lebensende gestärkt

Werner Schell
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Publication Date:
14 December 2010 (online)

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof (BGH) – 2. Strafrechtssenat – hat in einem Revisionsverfahren eine Fehlentscheidung des Landgerichts Fulda vom 30.04.2009 – 16 Js 1/08-1 Ks – aufgehoben und mit Urteil vom 25.06.2010 – 2 StR 454/09 – den Rechtsanwalt Wolfgang Putz (München) vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. In diesem Urteil hat der BGH grundsätzliche Ausführungen zum Behandlungsabbruch bei unheilbar erkrankten und nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten gemacht und damit die Patientenautonomie am Lebensende eindeutig gestärkt. Es kann nunmehr erwartet werden, dass auf der Grundlage dieses Urteils und der bereits am 01.09.2009 in Kraft getretenen Regelungen zur Patientenverfügung (vgl. u.a. §§ 1901a, 1901b und 1904 Abs. 4 BGB) streitige Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit klaren Willensbekundungen von Patienten vermeidbar sind.

Werner Schell

Harffer Straße 59

41469 Neuss

URL: http://www.wernerschell.de

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