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DOI: 10.1055/s-0033-1345297
Schwarzes Brett
Subject Editor:
Publication History
Publication Date:
29 April 2013 (online)

Anhebung der Ehrenamtspauschale – Steuerfreibetrag erhöht
Ob als Schöffe am Gericht, bei der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder bei der Betreuung älterer Menschen: 2011 engagierten sich 36 Prozent aller Deutschen ab dem 14. Lebensjahr freiwillig in Verei-nen, Stiftungen, kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen sowie anderen gemeinnützigen Organisationen.
Mit dem Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz, das am 1. März 2013 verabschiedet wurde, will die Bundesregierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für freiwil lige Arbeit verbessern. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 wird unter anderem die Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro angehoben und die Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Tätigkeiten, beispielsweise im Schiedsrichterwesen oder in der Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen, von 2.100 auf 2.400 Euro erhöht. Wer ehrenamtlich tätig ist, kann jetzt bis zu 720 beziehungsweise 2.400 Euro jährlich erhalten, ohne darauf Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Informationen zum neuen Gesetz stehen unter www.bundesfinanzministerium.de > „Service“ > „Presse“ > „Pressemitteilungen“.
giro