Laryngorhinootologie 2013; 92(07): 479-481
DOI: 10.1055/s-0033-1347192
Gutachten + Recht
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Aus der Gutachten-Praxis: CI-Implantation bei einseitig Ertaubten: Muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen?

From the Expert’s Office: Cochlea Implant in Single Sided Deafness (SSD): is Statutory Health Insurance Obliged to Absorb Costs?
O. Michel
,
T. Brusis
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Publication Date:
03 July 2013 (online)

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Einleitung

Eine einseitige Ertaubung stellt eine Behinderung dar, die von Geburt an vorliegen kann, aber häufig durch ein Trauma oder eine Infektion prä- oder postlingual verursacht wird. Diese im Leben stehenden Menschen haben meist ein starkes Interesse, wieder voll am Leben teilnehmen zu können.

Die Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern (§ 1 Satz 1 SGB V); in der Sozialversicherung ist es Aufgabe, behinderte Menschen mit Hilfsmitteln zu versorgen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern (§ 1 Satz 1 SGB IX.) Es reicht aus, wenn ein Hilfsmittel zum Ausgleich eines körperlichen Funktionsdefizits geeignet und notwendig ist. Hierbei genügt es, wenn es die beeinträchtigte Körperfunktion ermöglicht, ersetzt, erleichtert oder ergänzt (BSG, Urteil vom 07.03.1990, Az.: 3 RK 15/89).