Frauenheilkunde up2date 2014; 8(2): 86-90
DOI: 10.1055/s-0033-1357898
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Finanzierung von komplementären und alternativen Therapieverfahren

Thomas Hildebrandt
,
Carolin C. Hack
,
Michael P. Lux
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
16. April 2014 (online)

Einleitung

Betrachtet man den gesamtwirtschaftlichen Anteil pharmazeutischer Therapien an den Ausgaben der GKV, erscheint der Anteil für komplementärmedizinische Maßnahmen eher gering. Beliefen sich die Gesamtausgaben der gesetzlichen Kassen im Jahr 2012 auf 173,15 Milliarden Euro, betrug der Anteil an komplementärmedizinischen Maßnahmen lediglich etwa 4 Milliarden Euro, welches einem Anteil von 2,31 % der Gesamtausgaben entspricht [1], [2].

Dass komplementäre Therapien jedoch einen bedeutsamen Wirtschaftszweig darstellen und somit eine wesentliche Frage in Bezug auf die Finanzierung aufwerfen, zeigen nationale und internationale Daten.

In den USA haben 62 % der Erwachsenen in den letzten 12 Monaten komplementäre und/oder alternative Therapien (CAM) genutzt [3]. Die Out-of-Pocket-Ausgaben, d. h. direkt von den Patienten bezahlt, werden alleine in den USA auf 27–34,4 Milliarden US$ geschätzt [4]. In Australien sind es 3,12 Milliarden AU$, in Deutschland 9 Milliarden € und in England alleine 450 Millionen £ für nur die 6 häufigsten CAM. In den USA sind 11 % der gesamten Gesundheitsausgaben Out-of-Pocket-Zahlungen für CAM [5]. Die damit verbundene Industrie zeigt eine jährliche Wachstumsrate von 10–15 % [3].

Im Zeitalter knapper Ressourcen stellt eine bedarfsgerechte Allokation der Mittel mit bestmöglichem Kosten-Nutzen-Profil eine Hauptherausforderung für die Kostenträger dar. Die zentrale Frage, die sich bei der Entscheidung über die Kostenerstattung von CAM durch die GKV stellt, ist daher:

Wie viel Evidenz ist nötig, um eine Kostenerstattung rechtfertigen zu können?