Familienmitglieder werden gerne in der tierärztlichen Praxis beschäftigt. Doch müssen
bei der
Anstellung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Ernsthaftigkeit der
Zusammenarbeit nachgewiesen und der steuerliche Abzug geltend gemacht werden kann.
Seit
Jahresbeginn 2013 wurden die Lohngrenzen für Mini- und Midijobs angehoben, sodass
zudem
eine Versicherungspflicht in die gesetzliche Rentenversicherung besteht.