Z Gastroenterol 2014; 52(10): 1208
DOI: 10.1055/s-0033-1362822
Mitteilungen des BVGD
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Editorial

Andreas Stallmach
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Publication Date:
20 October 2014 (online)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

mit den vielfältigen Fort- und Weiterbildungsaktivitäten in der Gastroenterologie möchten wir eine kontinuierliche Weiterentwicklung der hohen Versorgungsqualität unserer Patienten erreichen. Es ist unumstritten, dass die Weiterbildung im Schwerpunkt Gastroenterologie und regelmäßige Fortbildungen die wesentlichen qualitätssichernden Maßnahmen in der Medizin darstellen. Unzweifelhaft ist Fort- und Weiterbildung mit einem hohen Aufwand auf beiden Seiten verbunden. Der Weiterbildungsberechtigte muss auf dem neuesten Stand des Wissens sein (dieses impliziert übrigens auch für ihn eine regelmäßige Fortbildung) und für den Weiterzubildenden genügend Zeit zur Verfügung stellen. Aber auch der Weiterzubildende hat keine passive Funktion, sondern muss aktiv an der Strukturierung seiner Weiterbildung mitarbeiten. Um zukünftig alle Inhalte des Faches in der Weiterbildung zu erfassen, kann es deshalb sinnvoll sein, die verschiedenen Sektoren in unserem Schwerpunkt (Praxis-Krankenhaus-Universitätsklinik) zu verbinden, wie es z. B. in der Schweiz heute schon notwendig ist.

Fort- und Weiterbildung ist nicht Ressourcen-neutral und muss sich gegen einen zunehmenden Ökonomisierungszwang sowohl in der Klinik und der Praxis behaupten. Neue Weiterbildungsmodelle, wie z. B. vom Kompetenznetz Darmerkrankungen entwickelt, könnten langfristig durch sogenannte größere Finanzierungspools abgesichert werden. Vorteil wäre dabei eine Minimierung direkter Einflüsse einzelner Pharmaindustrieunternehmen auf Inhalte und Form. Ausreichend stabil erscheint dieses nicht; so ist eine langfristige und gesicherte Finanzierung der Fort- und Weiterbildung zu fordern. Hier sieht der 117. Deutsche Ärztetag den Gesetzgeber in der Pflicht, um „die für die Versorgung der Bevölkerung erforderliche, qualitativ hochwertige Weiterbildung durch einen Systemzuschlag auf die im ambulanten wie stationären Bereich abgerechneten Fälle investiv zu sichern und zu unterstützen.

Allen Autoren der BVGD Nachrichten sei nochmals herzlich gedankt.

Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen Ihr BVGD!