JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2014; 03(06): 285
DOI: 10.1055/s-0034-1396132
BHK
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Mitteilungen für die Mitglieder des Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e. V.

Mechthild Böll
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Publication Date:
03 December 2014 (online)

Frühe Hilfen

Das Kompetenzprofil Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger in den Frühen Hilfen ist erschienen.

Wenn Eltern von Babys und Kleinkindern Unterstützung oder Beratung benötigen, weil sie viele Fragen zu Gesundheit und Erziehung ihrer Kinder haben, weil sie unsicher sind oder weil sie zu viele Probleme gleichzeitig zu bewältigen haben, dann können sie sich – z. B. mit einem einfachen Telefonanruf – an die lokal zuständige Familienhebamme oder „Familien-Kinderkrankenschwester“ wenden. Diese macht dann innerhalb weniger Tage einen ersten Hausbesuch, bei Bedarf auch über einen längeren Zeitraum regelmäßig.

Jetzt hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) das Kompetenzprofil Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen- und -Pfleger in den Frühen Hilfen vorgelegt. Es wurde gemeinsam mit einem Expertinnen- und Expertenbeirat unter Beteiligung des BHK erstellt.

Das Kompetenzprofil gibt Aufschluss über die Handlungsanforderungen und Kernkompetenzen in der Arbeit der Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden. Die Handlungsanforderungen betreffen das berufliche Selbstverständnis, das Erkennen von Ressourcen und Belastungen in Familien, die Unterstützung der Eltern-Kind-Beziehung, die Gesundheits- und Entwicklungsförderung, das Erkennen und den professionellen Umgang mit Hinweisen zur Kindeswohlgefährdung, Vernetzung und Wahrnehmung einer Lotsenfunktion, Kooperation mit dem öffentlichen Auftraggeber sowie Qualitätssicherung. Die sehr umfangreichen Aufgaben werden detailliert dargestellt hinsichtlich der Fachkompetenz (Wissen und Fertigkeiten) und der personalen Kompetenz (soziale Kompetenz und Selbstkompetenz).

Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger können Weiterbildungsmöglichkeiten bei den Landeskoordinierungsstellen Frühe Hilfen erfragen. Die Arbeit in den Frühen Hilfen eignet sich auch besonders für Pflegefachkräfte mit Doppelqualifikation im pädagogischen Bereich (z. B. Heil- oder Sozialpädagogik). Das NZFH hat in diesem Jahr außerdem die erforderlichen Mindestanforderungen zur Qualifizierung vorgelegt, die für bereits weitergebildete Pflegefachkräfte von Interesse sind.

Erstmals ist es mit dem BKSchG möglich, Präventionsanliegen innerhalb der Familienhilfe und des Kinderschutzes mit den Anliegen des Gesundheitswesens zu kombinieren. Eine Hebamme oder Kinderkrankenschwester ist in Familien willkommen und wird meist ohne Vorbehalte in Anspruch genommen. Die Themenfelder in den Frühen Hilfen sind breit gefächert, Familien haben einen großen Nutzen durch die gut ausgebildeten Fachkräfte.

Der BHK begrüßt diese Entwicklung sehr. Gerade auf Kinder spezialisierte Pflegedienste können sich mit ihrer Expertise und einer Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in herausragender Weise an diesem Präventionsansatz beteiligen. Denn er ist ein Schritt in die richtige Richtung, Familien frühzeitig zu unterstützen.

Das Kompetenzprofil finden Sie unter www.nzfh.de.

Es grüßt Sie herzlich

Mechthild Böll

FRÜHE HILFEN

sind Angebote für Schwangere, werdende Väter sowie Eltern mit Kindern bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Sie sollen Entwicklungsmöglichkeiten verbessern und das Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe sichern. Der Einsatz von Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern ist dabei eines von vielen Angeboten.

Finanziert werden die Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden durch Bundesmittel, die auf Basis des 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes (BKSchG) über die Länder an die Kommunen verteilt werden.