ergopraxis 2015; 8(01): 52
DOI: 10.1055/s-0034-1399780
profession & perspektiven
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Wer haftet, wenn ein Patient in einer Fortbildung Schaden nimmt?

Philipp Groteloh

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Publication Date:
08 January 2015 (online)

Die Rechtsfrage

»In unseren Fortbildungskursen laden wir Patienten für Demonstrationszwecke ein. Diese haben in der Regel kein Rezept oder nur eine Verordnung für die Praxis, in der sie behandelt werden. Sollte es nun in einem Kurs Komplikationen geben und der Patient Schaden nehmen – wie sähe dann die rechtliche Lage aus? Wer haftet dafür?«

Fortbildungsanbieterin aus Baden-Württemberg