Mit der jüngsten Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber den Krankenhäusern eine Steilvorlage geliefert. Ihr Versorgungsauftrag kann jetzt auch ambulante Leistungen umfassen. Den Krankenhäusern bietet sich damit eine Riesenchance. Viele Kliniken wollen den Wettbewerbsvorteil schnellstens nutzen.