Mit der jüngsten Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber den Krankenhäusern eine Steilvorlage
geliefert. Ihr Versorgungsauftrag kann jetzt auch ambulante Leistungen umfassen. Den
Krankenhäusern bietet sich damit eine Riesenchance. Viele Kliniken wollen den Wettbewerbsvorteil
schnellstens nutzen.