Öffentliche Krankenhäuser müssen weiter damit rechnen, dass die EU-Kommission die
staatlichen Zahlungen, mit denen die Einrichtungen ihre betrieblichen Defizite ausgleichen
können, unter die Lupe nimmt. Das Europäische Gericht erster Instanz hat die Behörde
dazu aufgefordert, einer entsprechenden Beschwerde des Asklepios-Konzerns aus dem
Jahr 2003 nachzugehen. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) kündigte
unterdessen an, auch auf nationaler Ebene gegen die Begünstigungen vorgehen zu wollen.