Krankenhäusern, die bei der Gehaltseinstufung ihrer Ärzte nicht das Arzt-im-Praktikum
(AiP) als Berufserfahrung anrechnen, könnten bald Klagen ins Haus flattern. Ein Assistenzarzt
der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg klagte jetzt erfolgreich vor dem Arbeitsgericht
Magdeburg.