Sachverhalt: Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer
Befristung geendet hat. Der Kläger ist Assistenzarzt in der Weiterbildung und war
erstmals in der Zeit vom 1. Juni 1995 bis zum 31. Mai 1998 in der neurochirurgischen
Abteilung des von dem beklagten Verein betriebenen Krankenhauses beschäftigt.