Ein Arztbesuch in Irland, ein stationärer Aufenthalt in Tschechien, eine Reha in Dänemark.
Jeder EU-Bürger soll sich in der gesamten Europäischen Union seine Behandlung frei
aussuchen dürfen. So sieht es eine Richtlinie der Europäischen Kommission vor. Allerdings
hapert es noch an der grenzüberschreitenden Kostenerstattung.