Die deutschen Gerichte müssen sich erneut mit der Altersgrenze für freiberuflich tätige
Ärzte befassen. Der europäische Gerichtshof hatte Mitte Januar zwar die Rechtsprechung
aus dem Jahr 1993 bestätigt, aber auch festgestellt, dass die deutsche Regelung widersprüchlich
sei, da das Behandlungsverbot lediglich für Kassenpatienten, nicht aber für privat
Versicherte gilt.