Fragestellung:
Studien zeigen, dass durch Arbeitsmediziner koordinierte rehabilitative Strategien
für langzeiterkrankte Arbeitnehmer die Dauer bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz
und weitere Fehlzeiten deutlich reduzieren können. Für Deutschland gibt es kaum Studien
zur betriebsärztlichen Beteiligung an Rehabilitationsprozessen und möglicher Determinanten
einer solchen Beteiligung.
Methoden:
Mittels anonymer postalischer Befragung wurden Daten von betriebsärztlich tätigen
Ärzten in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg in 2015/16 erhoben. Mit logistischen
Regressionen wurde der Einfluss verschiedener Determinanten auf das betriebsärztliche
Handeln vor, während und nach der Rehabilitation betreuter Arbeitnehmer geprüft.
Ergebnisse:
In die Analyse konnten 297 Teilnehmende (47% Frauen) mit einem Durchschnittsalter
von 55 Jahren (SD = 8,2) eingeschlossen werden, die im Mittel für 12 Unternehmen (SD
= 17,1) tätig waren. 70% der Betriebsärzte unterstützten Beschäftigte bei der Beantragung
einer medizinischen Rehabilitation. Die Hälfte hatte während einer Rehabilitation
Kontakt zur Rehabilitationseinrichtung und 9 von 10 Betriebsärzten begleiteten Beschäftige
nach der Rehabilitation bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Das unterstützende Handeln
der Betriebsärzte im Zusammenhang mit Rehabilitation war signifikant größer, wenn
Betriebsärzte sich mitverantwortlich für Rehabilitationsprozesse sahen, gut informiert
waren und häufig am betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligt waren. 10% der
betriebsärztlichen Tätigkeit entfiel auf Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Schlussfolgerungen:
Die fehlende Präzisierung gesetzlicher Vorgaben zur Erforderlichkeit der Einbeziehung
des Betriebsarztes in das betriebliche Eingliederungsmanagement erscheint wenig plausibel.
Eine Präzisierung gesetzlicher Vorgaben könnte die Schnittstelle zwischen betriebsärztlicher
und rehabilitativer Versorgung befördern.