Phlebologie 2012; 41(04): 206-213
DOI: 10.1055/s-0038-1639023
Original Article
Schattauer GmbH

Leitlinie: Sklerosierungsbehandlung der Varikose

der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie (ICD 10: 183.0, 183.1, 183.2, 183.9)5 AWMF-Leitlinien-Register-Nr.: 037/015 Entwicklungsstufe: S1
E. Rabe
1   >Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn
,
H. Gerlach
2   Klinik und Poliklinik für Dermatologie und T6, Mannheim
,
F. X. Breu
3   Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Rottach-Egern
,
S. Guggenbichler
4   Klinik und Poliklinik für Dermatologie und München
,
M. Stücker
5   Kliniken der Ruhr-Universität Bochum im St. Maria-Hilf Krankenhaus
,
F. Pannier
6   Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Venerologie, Universitätsklinikum Köln
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Publication History

Erstellungsdatum 15 June 2001



Publication Date:
06 March 2018 (online)

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Diese Leitlinie wurde im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie (DGP) ausgearbeitet, vom Vorstand und im wissenschaftlichen Beirat der DGP am 15.06.2001 verabschiedet, am 26.09.2007 sowie im Mai 2012 novelliert und ersetzt die Vorversion vom November 2007. Diese Leitlinie berücksichtigt den aktuellen Stand der Literatur, aber nicht die in jedem Fall unterschiedlichen Zulassungsbestimmungen für die verschiedenen Pharmaka.

Leitlinien sind systematisch erarbeitete Empfehlungen, um den Arzt in Klinik und Praxis bei Entscheidungen über eine angemessene Versorgung des Patienten im Rahmen spezi-fischer klinischer Umstände zu unterstützen. Leitlinien gelten für Standardsituationen und berücksichtigen die aktuellen, zu den entspre-chenden Fragestellungen zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse. Leitlinien bedürfen der ständigen Überprüfung und eventuell der Änderung auf dem Boden des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes und der Praktikabilität in der täglichen Praxis. Durch die Leitlinien soll die Methodenfreiheit des Arztes nicht eingeschränkt werden. Ihre Beachtung garantiert nicht in jedem Fall den diagnostischen und therapeutischen Erfolg. Leitlinien erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Entscheidung über die Angemessenheit der zu ergreifenden Maßnahmen trifft der Arzt unter Berücksichtigung der individuellen Problematik.