Der sogenannte patientenferne Entscheider ist unter Compliance-Gesichtspunkten in
den Fokus der Gerichte und ermittelnder Behörden geraten. Dabei geht es häufig um
die Frage, ob Geschäftsführer und Vorstände von Kliniken für Organisationsmängel haftbar
gemacht werden können, die im Vorfeld erkennbar waren und damit vermeidbar gewesen
wären. Könnten die Verantwortlichen von vornherein von Geldsanktionen freigestellt
werden?