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kma - Klinik Management aktuell 2020; 25(04): 12
DOI: 10.1055/s-0040-1709848
DOI: 10.1055/s-0040-1709848
Aktuelles
KOMMENTAR: Sterbehilfeverbot gekippt
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
15. April 2020 (online)

Ende Februar kippte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Es gebe laut Grundgesetz ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.