Alle in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF) zusammengeschlossenen medizinisch-wissenschaftlichen
Fachgesellschaften in Deutschland sind in der Rechtsform des eingetragenen
Vereins konstituiert. Wegen der Verfolgung und Förderung von Wissenschaft und
Forschung sind diese medizinischen Fachgesellschaften nach den maßgeblichen
Vorschriften der Abgabenordnung als gemeinnützige Einrichtungen anerkannt und
insoweit umsatz- und körperschaftssteuerrechtlich privilegiert.