Rahmenverträge mit einem oder mehreren Lieferanten bieten Kliniken in öffentlich-rechtlicher
Trägerschaft flexible und gleichzeitig rechtssichere Beschaffungsmöglichkeiten. Dabei
gilt es, frühzeitig die Funktionsweise, die Handlungsspielräume und deren rechtliche
Grenzen zu erkennen und richtig umzusetzen, um das Beste aus einer Ausschreibung über
einen Rahmenvertrag herauszuholen.