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VPT Magazin 2022; 08(05): 12-13
DOI: 10.1055/s-0042-1755824
DOI: 10.1055/s-0042-1755824
Politik
Neue Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gestalten sich zäh.
Fristgerecht gekündigt, zu konstruktiven Verhandlungen bereit, steiniger Weg.
Zusammenfassung
Die zum 1. August 2021 in Kraft getretene „Vergütungsvereinbarung“ zum Bundesrahmenvertrag hatte eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Juli 2022. Rein formal hätte damit ab dem 1. August 2022 eine neue Vergütungsvereinbarung für die Physiotherapie im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Kraft treten können. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe konnte jedoch kein Ergebnis erzielt werden.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
09. August 2022
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