Der Nuklearmediziner 2018; 41(02): 181-186
DOI: 10.1055/s-0043-111354
Recht und Wissenschaft
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Arzthaftung des Nuklearmediziners

Liability of specialists in nuclear medicine
Christian Maus
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Publication Date:
11 June 2018 (online)

I Einleitung

Die Behandlungsfehlerstatistik der gesetzlichen Krankenkassen wies für das Jahr 2016 ca. 15 000 Gutachtenaufträge an den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) aus. In 3564 Fällen wurden Behandlungsfehler bejaht. Bei den Schlichtungsstellen der Landesärztekammern gingen 2016 insgesamt 11 539 Überprüfungsanträge ein, wobei 1845 Behandlungsfehler festgestellt wurden. Die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe stieg bisher kontinuierlich an, was insbesondere auf das Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes zurückzuführen sein dürfte. Wenn auch das statistische Risiko eines Verfahrens gegen einen Arzt gering ist und insbesondere Nuklearmediziner seltener als andere Berufsgruppen eines Behandlungsfehlers bezichtigt werden, bleibt das mit dem Vorwurf zumindest verbundene Risiko einer Reputationsschädigung, zumal manche Fälle von den Patienten an die Öffentlichkeit getragen werden.