Hintergrund: Die Covid-19-Pandemie überforderte mit ihrem hochakuten Beginn und dem mehrjährigen
Verlauf mit mehreren Hochinzidenzphasen in 2021 und 2022 viele Gesundheitsämter in
Deutschland. Vielerorts wurden Strukturen und Prozesse eines Pandemiemanagements adhoc
aufgebaut. Erhebliche Ressourcen konnten mobilisiert und damit eine katastrophale
Entwicklung für die Bevölkerung verhindert werden. In Berlin erfolgte der Aufbau des
Pandemiemanagements in den 12 Gesundheitsämtern parallel und weitgehend unabhängig
voneinander. Damit der regionale öffentliche Gesundheitsdienst und damit die Bevölkerung
von den vielfachen bezirklichen Lernprozessen profitieren können, wurde ein systematischer
Erfahrungsaustausch unter den Gesundheitsämtern initiiert. Damit sollten Maßnahmen
zur Vorbereitung auf künftige Pandemien abgeleitet werden.
Umsetzung: Phase 1: In vier Workshops in 2023 trugen die Vertreter*innen der sieben beteiligten
Gesundheitsämter ihre Erfahrungen aus der Bewältigung der Covid-19-Pandemmie zusammen.
Dabei wurden auch qualitative Befragungen zu den im Verlauf der Pandemie etablierten
Strukturen und Prozessen durchgeführt.
Phase 2: Eine Arbeitsgruppe (AG) aus fünf (der sieben) Gesundheitsämter ergänzte und konkretisierte
die entwickelten Empfehlungen zum zukünftigen Pandemiemanagement. Die Empfehlungen
wurden zum Abschluss zwischen den Amtsleitungen der Gesundheitsämter abgestimmt.
Diskussion: Eine Pandemieplanung soll dem Schutz der Bevölkerung und der Sicherstellung der
betrieblichen Abläufe in den Gesundheitsämtern dienen. Zudem soll ein Pandemiemanagement
verhindern, dass sich der Gesundheitszustand der Bevölkerung durch den Wegfall von
Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (z. B. Schuleingangsuntersuchungen,
zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen) verschlechtert. Gesundheitsämter müssen schnellstmöglich
zum Normalbetrieb zurückkehren können.
Die Empfehlung beschreibt eine mögliche Struktur und Ansiedlung eines Pandemiestabes
für Kommunen/Bezirke inklusiver seiner Ressourcenausstattung, den Aufbau und die Aufgaben
einer Stabstelle im Gesundheitsamt und gibt Hinweise zur Qualifikation und Rekrutierung
der Mitarbeitenden in Pandemiestab und Stabsstelle. Konkrete Beispiele aus der Covid-19-Pandemie
werden dargestellt. Darüber hinaus werden wichtige Hinweise für die erforderliche
Kommunikation in der kommunalen Verwaltung, gegenüber der Bevölkerung und der Fachöffentlichkeit
gegeben. Hinweise zu den essentiellen Rahmenbedingungen (Digitalstruktur, Ausstattung
mit Hardware, Räumen etc.), einer begleitenden rechtlichen Beratung, einem kontinuierlichen
Qualitätsmanagement sowie zur psychosozialen Unterstützung der Mitarbeitenden im Pandemiemanagement
ergänzen die Ergebnisse der AG.
Dabei stützte sich die AG auf etablierte Vorbilder im Krisen- und Notfallmanagement
wie z. B. die bundeseinheitliche Feuerwehrdienstvorschrift FwV100 „Führung und Leitung
im Einsatz – Führungssystem“1. Gleichzeitig flossen die zahlreichen bewährten Maßnahmen und Entwicklungen aus den
Jahren der Covid-19-Pandemie in die Empfehlungen ein. Diese beziehen sich vorwiegend
auf die Phase der Vorbereitung im Krisenmanagementzyklus2 und können je nach Infektionsgeschehen (Kommunalebene, Landesebene und bundesweit)
angepasst werden. Ebenso ist ein Transfer auf andere gesundheitliche Notlagen möglich.
Ausblick: Eine Abstimmung mit der Pandemieplanung der Landesebene und den dortigen zuständigen
Landesministerien/Senatsverwaltungen und Dienststellen sollte in der Nicht-Pandemie-Zeit
erfolgen. Die Empfehlungen können dann auf kommunaler/bezirklicher Ebene operationalisiert
und mit den anderen Akteuren dieser Ebene (z. B. Katastrophenschutz, Pressestelle
etc.) geprüft und in eine Pandemieplanung umgesetzt werden. Im Sinne einer lernenden
Organisation und eines lebendigen Gesundheitsnetzwerkes sollten die Empfehlungen regelmäßig
auf dem Laufenden gehalten werden.