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VPT Magazin 2025; 11(04): 15
DOI: 10.1055/s-0045-1811408
DOI: 10.1055/s-0045-1811408
Politik
GKV-Spitzenverband reicht Klagebegründung ein

Zusammenfassung
Im Mai wurde bekannt, dass der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) gegen den Schiedsspruch der Schiedsstelle Heilmittel vom 19. März 2025 Klage eingereicht hat. Anfang Juli lag den Physiotherapieverbänden die Klagebegründung vor. Der GKV-SV beklagt konkret, dass die Schiedsstelle den Physiotherapeut*innen für das 2. Quartal 2025 eine verdoppelte Vergütungssteigerung von 8,02 Prozent zugesprochen hat.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
14. August 2025
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