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DOI: 10.1055/s-2001-16841
Kurz referiert
Publication History
Publication Date:
29 August 2001 (online)

Klinische und pathologische Korrelation von 84 muzinös- zystischen Neoplasien des Pankreas
Clinical and pathologic correlation of 84 mucinous cystic neoplasms of the pancreas. Sarr MG, Carpenter HA, Prabhakar LP, Orchard TF, Hughes A, van Heerden JA, DiMagno EP. Ann Surg 2000; 231: 205
Das beherrschende klinische Problem von zystischen Neoplasien der Bauchspeicheldrüse
besteht neben der präoperativen Festlegung der Dignität hauptsächlich in der exakten
histologischen Diagnose und damit der Vorhersage der Prognose. Vor allem die so genannten
muzinösen Tumoren werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als potenziell maligne eingestuft,
wobei hier zwischen muzinösen Zystadeno-Karzinomen und Zystadenomen unterschieden
wird. Aufgrund der geringen Inzidenz dieser Tumoren sind verlässliche Angaben zum
Langzeitverlauf auch nach potenziell kurativer Resektion unsicher.
Die Arbeitsgruppe der Majo-Klinik hat über einen Zeitraum von nahezu 60 Jahren über
200 zystische Tumoren der Bauchspeicheldrüse gesammelt. Retrospektiv wurden die noch
vorliegenden archivierten Tumoren erneut gesichtet, und seröse Zystadenome, duktale
Adenokarzinome oder weitere seltene Tumoren eliminiert. Nach Ausschluss weiterer Patienten,
bei denen eine verlässliche pathologisch anatomische Reklassifizierung nicht möglich
war und von Patienten, die von vornherein palliativ operiert waren, verblieben 84
Patienten mit muzinösen Neoplasien der Bauchspeicheldrüse. Diese Tumoren wurden nach
erneuter histologischer Untersuchung in 3 Gruppen reklassifiziert: 1. gutartige, muzinöse
Zystadenome; 2. so genannte nicht-invasive, proliferative zystisch-muzinöse Neoplasien
als borderline-Gruppe und 3. maligne, invasive Zystadenokarzinome.
Bestechend an der vorliegenden Analyse ist die sehr aufwendige, eine Vielzahl von
Parametern umfassende pathologisch anatomische Klassifikation. Bei 54 der 84 Patienten
bestanden muzinöse Zystadenome, 23 Patienten befanden sich in der so genannten borderline-Gruppe
und bei 7 Patienten fanden sich Zystadenokarzinome. Im Unterschied zu den Zystadenomen,
die hauptsächlich im Bereich der Korpus und des Schwanzes gelegen waren, waren die
Zystadenokarzinome in über der Hälfte der Fälle im Bereich des Kopfes der Bauchspeicheldrüse
gelegen, durch alle Gruppen durchgängig war eine Tumorgröße von über 5 cm beschrieben.
Dementsprechend bestand die Hauptoperation in der Pankreaslinks-Resektion bei den
gutartigen Tumoren, wobei sich dieses Verhältnis zur Pankreaskopfresektion bei borderline
und malignen Tumoren verschob. Basierend auf der oben genannten Klassifikation zeigt
sich im Verlauf, dass muzinöse Zystadenome in keinem Fall rezidivierten, wenn sie
kurativ entfernbar waren. Auch in der so genannten borderline-Gruppe kam es bei keinem
der 23 Patienten zu einem Rezidiv, wobei auffällig war, dass über die Hälfte dieser
Tumoren ursprünglich als Zystadenokarzinom klassifiziert waren. Bei den Patienten
mit muzinösen Zystadenokarzinom kam es bei 5 von 6 die Operation überlebenden Patienten
innerhalb von 5 Jahren zu einem Rezidiv. Der vorliegende Bericht verdeutlicht auf
eindrucksvolle Weise den hohen Stellenwert der pathologisch-anatomischen Klassifikation
von muzinös-zystischen Neoplasien. Evident ist ebenfalls der hohe Heilungsanspruch
der Operation bei Zystadenom und borderline-Tumoren, sofern die Operation kurativ
war. Die vorliegenden Daten widersprechen dem Eindruck, dass muzinöse Zystadenokarzinome
eine bessere Prognose als duktale Adenokarzinome aufweisen, vielmehr scheint eine
Heilung dieser Erkrankung trotz kurativer Resektion nur im Ausnahmefall möglich zu
sein.