Danke Professor Klaschik, für Ihre hervorragende Auswahl der Referenten und der Themen
für das gleichnamige Symposium im November 2004 im Rahmen der Medica Düsseldorf. Eine
sehr gute Resonanz hatte auch Ihr einführendes Referat, das ebenso wie die anderen
Vorträge hier in diesem Heft nachfolgend wiedergegeben ist. Ein weiterer Dank gilt
ebenfalls für die damit verbundene gute Kooperation zwischen der von Ihnen geleiteten
Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und unserer Deutschen Gesellschaft
für Interdisziplinäre Klinische Medizin (DGIKM).
In der Tat verbindet die Palliativmedizin als das typische interdisziplinäre Fach
die unterschiedlichen medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Aspekte
und vernetzt Berufsgruppen, Strukturen und Forschungsansätze. Andererseits zählt die
Palliativmedizin heute aufgrund ihrer notwendigerweise enorm gestiegenen Kompetenz
und Professionalität nahezu als spezialisierte Disziplin. Interdisziplinarität auf
der einen und Eigenständigkeit auf der anderen Seite können ideelle und strukturelle
Spannungsfelder erzeugen. Die nachfolgenden Beiträge dieser klinikarzt-Schwerpunktausgabe vermitteln in hervorragender Weise verschiedene Fassetten der
Palliativmedizin, die gleichermaßen sowohl mit Fach- als auch mit Querschnittskompetenz
ausgestattet ist: In diesem Heft können Sie sich über grundlegende Aspekte der Palliativmedizin,
über die hausärztliche Versorgung und integrierte Konzepte zur Versorgung von (Nicht-Tumor-)Patienten
bis hin zu ökonomisch-ethischen Gesichtspunkten informieren.
Auf einen weiteren konkreten Gesichtspunkt möchte ich hier hinweisen, denn dieser
liegt mir sehr am Herzen: das immer wieder aktuelle Thema der Patientenverfügungen.
Zurzeit gibt es in Deutschland eine Diskussion um zwei gegensätzliche Positionen hinsichtlich
deren Reichweite. Die Enquetekommission des Bundestages hat sich im letzten Jahr mehrheitlich
(15 zu acht Stimmen) darauf festgelegt, Patientenverfügungen auf irreversible tödliche
Krankheitsfälle zu beschränken bzw. die Gültigkeit auf den natürlichen und somit tödlich
verlaufenden Krankheitsprozess zu beschränken. Die Bundesärztekammer hat sich dem
seinerzeit angeschlossen. Allerdings gehen jetzt Forderungen aus der Ärzteschaft und
insbesondere auch Forderungen von der vom Bundesjustizministerium eingesetzten Kommission
unter der Leitung des ehemaligen Bundesrichters Kutzer viel weiter. Sie machen die
Zulässigkeit von indirekter und passiver Sterbehilfe ausschließlich vom Willen des
Patienten abhängig, nicht aber vom - letzten - Krankheitsstadium. Eine solche Verfügung
bezöge sich also auf jede Lebenssituation, nicht nur auf die Situation einer tödlich
verlaufenden Krankheit.
Meiner Meinung nach liegt es auf der Hand, dass eine solche weit reichende Auslegung
in der heutigen und der unter immer höherem Kostendruck stehenden Zeit die Gefahr
in sich bergen würde, die Tür zu öffnen für eine implizierte Form aktiver Sterbehilfe
oder begleiteter Suizide. Schon jetzt ist zu beachten, dass es nach jüngsten Ergebnissen
in den Niederlanden pro Jahr in etwa 1000 Fällen zur Sterbehilfe gekommen ist, ohne
dass es ein Einverständnis der Patienten gegeben hat. Außerdem muss ein Nachlassen
der eignen Kräfte nicht zwingend mit einem Verlust der so genannten Autonomie einhergehen,
sodass etwa andere Macht über den Kranken erhalten. Eine menschliche Beziehung oder
ein menschlicher Dialog ist auch mit Bewusstlosen möglich!
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können im Vorfeld hilfreich sein. SPES
VIVA - ein palliativmedizinisches Modell unseres Krankenhauses, dem Krankenhaus St.
Raphael, Ostercappeln - hat seine viel nachgefragte Patienteninformation inklusive
einer herausnehmbaren „Vertrauenskarte” jetzt neu aufgelegt (siehe S. 28 in diesem
Heft). Wenn Sie mögen, schicken wir Ihnen ein Exemplar zu!