Notfall & Hausarztmedizin 2006; 32(6): 340
DOI: 10.1055/s-2006-948545
Praxismanagement

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Zehn Gebote für das IGeLn

109. Deutscher ÄrztetagKlaus Schmidt
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Publikationsdatum:
14. Juli 2006 (online)

Der diesjährige Deutsche Ärztetag in Magdeburg hat das IGeLn aus der Schmuddelecke herausgeholt, betont Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer. Denn individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind nach seinen Worten medizinisch sinnvolle Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung - aus welchen Gründen auch immer - nicht bezahlt. Dazu rechnet der Urologe medizinisch notwendige Leistungen wie zum Beispiel den PSA-Test, um Prostatakrebs festzustellen, oder empfehlenswerte Leistungen wie Reisemedizin oder wünschenswerte Leistungen wie die wiederholten Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft.

In der Form von „Zehn Geboten” hat der Ärztetag Hinweise für das Erbringen individueller Gesundheitsleistungen verabschiedet. Die Empfehlungen sollen Ärzten dabei helfen, die von den Patienten selbst zu zahlenden Leistungen seriös und verantwortungsvoll anzubieten. Viele Patienten wollen eine bestmögliche Versorgung auch dadurch sicherstellen, dass sie individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. „In einem zunehmend von Ökonomie geprägten Gesundheitssystem muss es Ärzten erlaubt sein, auf eine solche Nachfrage zu reagieren und insoweit auch ökonomisch zu handeln, um ihre freiberufliche Tätigkeit und Existenz zu sichern”, betonten die Ärztevertreter.

Die Patienten jedenfalls wünschen sich eine bestmögliche Versorgung, auch wenn diese weit über den Leistungsumfang der GKV hinausgeht. Nach Ansicht des Vorstands der Bundesärztekammer kann es Ärzten nicht grundsätzlich verwehrt werden, diesem Verlangen nach einer wünschenswerten Behandlung Rechnung zu tragen. Das gilt auch, wenn Leistungen ohne Zusammenhang mit einer Heilbehandlung nachgefragt oder erbracht werden. Insoweit lassen sich individuelle Gesundheitsleistungen definieren als: erforderliche Leistungen, die von der GKV nicht gezahlt werden, ärztlich empfehlenswerte Leistungen außerhalb des GKV-Systems, und von Patienten initiativ gewünschte ärztlich vertretbare Leistungen.

Klaus Schmidt

Planegg

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