Falls bestimmte in den Eckpunkten zu einer Gesundheitsreform 2006 (Stand 04.07.2006)
und im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- GKV-WSG; Stand 05.09.2006) vorgesehene Regelungen uneingeschränkt in das Gesetz
aufgenommen würden, wären psychisch Kranke in besonderer Weise nachteilig betroffen.