B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2007; 23(1): 27-28
DOI: 10.1055/s-2007-960539
RECHT

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Der Umgang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

M. Beden1
  • 1Justiziar des DVGS e. V.
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Publication Date:
09 February 2007 (online)

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Die Bundesrepublik Deutschland tut sich bei der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben oft schwer. So hinken wir nicht nur beim Umsetzen des Raucherschutzes hinterher; auch beim Diskriminierungsschutz waren die Umsetzungsfristen für den deutschen Gesetzgeber bereits 2003 abgelaufen. Nach langer Debatte trat nun das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zum 18.08.2006 in Kraft. Im Folgenden sollen die Auswirkungen dieses Gesetzes auf das Personalwesen dargestellt werden. Das Gesetz schützt auf der einen Seite jeden Arbeitnehmer, verpflichtet aber auf der anderen Seite auch jeden Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße. Die sporttherapeutische Praxis mit wenigen Mitarbeitern fällt daher ebenso in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes wie die Reha-Klinik mit mehreren hundert Mitarbeitern.

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