1 Das Berufungsgericht hatte die Kausalitätsfrage und die Frage, ob die Weiterverordnung
des Medikamentes nach Mitteilung des Verdachts einer medikamenteninduzierten AION
einen Behandlungsfehler darstellt, letztlich offen gelassen, weshalb für die revisionsrechtliche
Prüfung zu Gunsten des Klägers die Kausalität und ein einfacher Behandlungsfehler
unterstellt wurde.
2 Grober Behandlungsfehler: Eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln
oder gesicherte medizinische Erkenntnisse, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich
erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. etwa BGHZ
159, 48).
Dr. M. Rath
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