Mit der erneuten Änderung der Musterweiterbildungsordnung in der Inneren Medizin hat
die deutsche Ärzteschaft ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen
Kommission erst einmal abwenden können. Künftig soll es somit wieder Allgemeininternisten
geben. Die neuen alten internistischen Generalisten sollen allerdings nur im stationären
Bereich tätig werden. Ob diese Einschränkung unter europarechtlichen Gesichtspunkten
Bestand haben wird, ist fraglich.