Die aktuelle Diskussion um den „Bundes-Trojaner” macht deutlich, wie angreifbar Computersysteme
grundsätzlich sind, nicht zuletzt auch jene in Arztpraxen oder Krankenhäusern. Das
vorsätzliche Einspielen solcher Schadsoftware durch Privatpersonen ist kriminell und
kann - sofern die Urheber festgestellt werden können - strafrechtlich verfolgt werden.
Quellen:
- 1 NN: Lauschangriff auf Ärzte - die Wanzen lauern schon - Gesetzgeber plant verdeckte
Ermittlungen auch in Praxen/Bundesrat dafür. Ärztliche Praxis 2007; 27 ( www.aerztlichepraxis.de/Archiv/HoleArti
kel/395203/Artikel)
- 2 Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO). D2D - Die Telematik-Plattform der
Kassenärztlichen Vereinigungen, Düsseldorf (www.d2d.de)
- 3 BAEK: Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
für ein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG. Berlin, 19.9.2007
(www.baek. de/page.asp?his=0.5.33.5685)
Korrespondenz
Rainer H. Bubenzer
Medizin- und Wissenschaftsjournalist multi MED vision - Berliner Medizinredaktion
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