CNE Pflegemanagement 2020; 07(01): 2
DOI: 10.1055/a-1068-5666
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(Quelle: peterschreiber.media/stock.adobe.com)

Das ändert sich 2020


Ab dem 1. Januar 2020 werden, wie auch schon im vergangenen Jahr, im Bereich des BMGs zahlreiche Änderungen für den Pflegebereich wirksam. Um die Pflege im Krankenhaus zu verbessern, werden die Personalkosten für die Pflege am Bett jeder einzelnen Klinik ermittelt und sind von den Kostenträgern zu finanzieren. Dafür vereinbaren Krankenhäuser und Kostenträger vor Ort die Pflegepersonalausstattung als krankenhausindividuelle Kostenerstattung (Pflegebudgets). Die Fallpauschalen werden um diese Pflegepersonalkosten bereinigt. Des weiteren erhalten etwa 120 Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss von 400.000 Euro. Darüber hinaus werden Pflegepersonaluntergrenzen erweitert, die Pflegeausbildung reformiert und Leiharbeit nur noch bis zur Höhe des Tariflohns vergütet. All das soll dazu beitragen, die Pflege im Krankenhaus zu stärken. Allerdings ist sich längst nicht jeder Pflegemanager sicher, ob die umfangreichen Neuerungen eine Verbesserung in 2020 darstellen.


Kommentar

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Ludger Risse
stellv. Vorsitzender im Bundesverband Pflegemanagement


Schlaraffenland Pflege


Es klingt ja erstmal verlockend, dass die Pflegekosten separat vergütet weren und jede zusätzliche Pflegefachperson finanziert wird. Es macht also keinen Sinn mehr, an Pflegefachpersonal zu sparen und das ist auch gut so. Aber der Eingriff in das komplexe Vergütungssystem wird Nebenwirkungen erzeugen: Entlastende Dienste und Servicepersonal werden heute schon in vielen Kliniken zurück-gefahren oder gar aktiv abgebaut. Und wenn es nicht gelingt, genügend Fachpersonen zu gewinnen, winken Überlastung beim Personal und empfindliche Geldstrafen. Sicher ist derzeit nur: Der Druck auf das Pflegemanagement steigt exorbitant an!



Publication History

Article published online:
28 January 2020

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