Im OP 2021; 11(03): 97
DOI: 10.1055/a-1361-8155
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Tobias Weimer

Anforderungen an eine Risikoaufklärung bei Hüftendoprothesen-Wechseloperation

Zu einer ordnungsgemäßen Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs gehört, dass der Patient einen Überblick über die Risiken des Eingriffs erhält und die Risiken seiner Grunderkrankung gegenübergestellt werden. Die Risiken müssen dabei nicht nur tatsächlich (vorliegend „Nervschäden“) benannt werden, vielmehr muss der Patient auch wissen, was das konkret für ihn bedeuten kann, wie beispielsweise Lähmungen, Taubheit oder Schmerzen. Dadurch soll dem Patienten die Entscheidung darüber ermöglicht werden, ob er das eine Risiko gegen das andere austauschen möchte. Besteht bei einem Eingriff das Risiko einer Vielzahl von Nervenschädigungen, genügt jedoch eine überblicksmäßige Darstellung der Folgen, verbunden mit der Einschätzung, wie groß die Eintrittsgefahr konkret ist. Dies genügt dem Erfordernis einer Aufklärung „im Großen und Ganzen“. Das Aufzählen über alle möglichen betroffenen Nerven inklusive deren mögliche Schädigungsform würde den Patienten überfordern und ist daher nicht erforderlich.

KG Berlin, Beschl. v. 25.6.2020 – 20 U 110/19

Praxishinweis: Eine weitergehende Aufklärung kommt natürlich dann in Betracht, wenn der Patient im Rahmen seines Selbstbestimmungs- und Informationsrechts konkret nachfragt.



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Article published online:
26 April 2021

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