ergopraxis 2022; 15(02): 46-49
DOI: 10.1055/a-1693-1153
Perspektiven

Schwarzes Brett

Rauchen? Nein, danke! – Verbot von Tabakwerbung

Seit dem 1. Januar 2022 ist Tabakwerbung auf Außenflächen wie Plakatwänden und Haltestellen in Deutschland verboten. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, begrüßt das Verbot und erklärt: „Zuletzt war in keinem anderen Land der Europäischen Union außer in Deutschland diese Art von Werbung möglich.“ Damit soll unter anderem die Attraktivität der Produkte für Kinder und Jugendliche abnehmen. Zudem verspricht man sich vom Werbungsverbot, dass bereits abhängige Raucherinnen und Raucher beim Ausstieg unterstützt werden.

Ab 2023 soll das Verbot außerdem für Tabakerhitzer gelten, ab 2024 auch für E-Zigaretten. Für Dr. Reinhardt eine längst überfällige Maßnahme: „Wir beobachten mit großer Sorge, dass Jugendliche durch E-Zigaretten an das Rauchen herangeführt werden. Wir hätten uns deshalb ein sofortiges komplettes Außenwerbeverbot auch für elektronische Verdampfer und E-Zigaretten gewünscht statt der vorgesehenen stufenweisen Scharfschaltung des Gesetzes.“ Die gesundheitlichen Langzeitschäden der elektronischen Erhitzungssysteme seien laut dem Präsident der Bundesärztekammer noch gar nicht absehbar. Daher sieht er die Marketingstrategien der Unternehmen kritisch, die die E-Zigaretten und E-Shishas als weniger gefährliche Alternative anpreisen.

mru



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Article published online:
31 January 2022

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