ergopraxis 2022; 15(02): 6-7
DOI: 10.1055/a-1693-1521
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Neuer Vertrag, neue Preise – Vertrag ambulante Ergotherapie

Am 15. Dezember 2021 kam das Schiedsverfahren um den Vertrag für die ambulante Ergotherapie in Deutschland zu einem Ergebnis: Seit 1. Januar 2022 gilt der neue Vertrag Ergotherapie mit dem GKV-Spitzenverband. Damit sind auch die neuen, bundesweit einheitlich geltenden Vergütungspreise in Kraft getreten, sodass nunmehr weder zwischen den Kassenarten noch den Bundesländern Unterschiede herrschen.

Zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 erhöhen sich die Preise um 5,85 Prozent. Zusätzlich wird vom 1. Januar 2022 bis zum 30. September 2022 ein Aufschlag gezahlt, sodass es in diesem Zeitraum insgesamt zu einer Erhöhung von 11,7 Prozent kommt. Dieser Aufschlag soll als Ausgleich für den langwierigen Verlauf des Schiedsverfahrens dienen. Die neuen Preise werden für jede Behandlung abgerechnet, die seit dem 1. Januar 2022 stattgefunden hat. Leistungserbringende können die Abrechnungen hierfür frühestens am 15. Februar 2022 bei den Kostenträgern einreichen.

Damit der Vertrag für alle Praxen Gültigkeit hat, muss er von allen zugelassenen Praxen unterzeichnet und online bei der zuständigen ARGE bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden. Detaillierte Informationen zu den konkreten Inhalten des neuen Vertrags sind hier zu finden: bit.ly/Vertrag_Ergotherapie.

mru

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Zum 1. Januar 2022 haben die Ergotherapeut*innen im ambulanten Bereich eine Preiserhöhung für ihre erbrachten Leistungen erhalten. © Dilok/stock.adobe.com


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Article published online:
31 January 2022

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