Allgemeinmedizin up2date 2023; 04(04): 291-299
DOI: 10.1055/a-1818-9493
Allgemeines - Notfall - Prävention

Krebsfrüherkennung bei Männern nach der Krebsfrüherkennungsrichtlinie

Thomas Kötter

Für Männer ab 45 Jahren sieht die Krebsfrüherkennungsrichtlinie neben dem für alle Geschlechter ab bereits 35 Jahren empfohlenen Hautkrebsscreening eine Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitales vor. Sie ist Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung und wird in Informationsmaterialien für Patient*innen wie dem „Vorsorge-Checker“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beworben [1].

Kernaussagen
  • Die Krebsfrüherkennung für Männer ab 45 Jahren besteht aus einer gezielten Anamnese, einer Inspektion und Palpation von Penis, Skrotum und Leistenregion (inkl. Lymphknoten) sowie einem Abtasten von Teilen der Prostata über den After. Weiterhin sind eine Befundbesprechung und die Dokumentation vorgeschrieben.

  • Eine jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitales ab dem Alter von 45 Jahren ist auf Basis der aktuellen Studienlage nicht sinnvoll.

  • Sie birgt ein hohes Risiko für einen Schaden durch falsch-positive Befunde und Überdiagnosen, zudem kostet sie wertvolle Zeit.

  • Ein positives Nutzen-Schaden-Verhältnis ist nicht belegt und aus methodischen Gründen auch nicht mit ausreichender Sicherheit belegbar.

  • Zwar kann die Untersuchung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden und ist Bestandteil der Bonusprogramme vieler Krankenkassen – dies allein sollte jedoch kein Grund für ihre Durchführung sein.

  • Auch für die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechenbare Bestimmung des PSA zur Früherkennung des Prostatakarzinoms überwiegt der Nutzen nicht den Schaden.



Publication History

Article published online:
21 November 2023

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