Im OP 2023; 13(05): 212-213
DOI: 10.1055/a-2099-2761
Tipps · Trends

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Pflegerische Vorbehaltsaufgaben im Krankenhaus

Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e. V.

Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) sind seit 2020 bestimmte Aufgaben des pflegerischen Versorgungsprozesses dem Pflegefachpersonal vorbehalten. Das heißt, diese Aufgaben dürfen nur noch von Personen ausgeübt werden, die über eine abgeschlossene Qualifikation als Pflegefachperson verfügen. In der Praxis wirft diese Regelung allerdings noch viele Fragen auf. Daher startet das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (DIP) das Projekt „Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus“ (VAPiK). An VAPiK, das bundesweit umgesetzt wird, sind Mitarbeitende aus acht Krankhäusern in katholischer Trägerschaft beteiligt.

Das PflBG regelt im § 4 unter anderem die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation und Entwicklung der Pflegequalität erstmals als pflegerische Vorbehaltsaufgaben. Dem Gesetzgeber geht es bei den Vorbehaltsaufgaben in erster Linie um diejenige pflegerische Verantwortung, die für die Pflegequalität und den Patientenschutz von besonderer Bedeutung ist. Zugleich soll mit der gesetzlichen Regelung eine merkliche Aufwertung der Pflegeberufe erreicht werden, da eine prozessbezogene Fachpflege in den verschiedenen Praxisfeldern nur noch durch entsprechend ausgebildetes Personal mit den erforderlichen Kompetenzen wahrgenommen werden darf.

Was das für die aktuelle Versorgung von Patienten im Krankenhaus bedeutet, welche Konsequenzen die Vorbehaltsaufgaben für die Zusammenarbeit im Krankenhaus und für die Kooperation mit weiteren Einrichtungen etwa bei Entlassungen aus dem Krankenhaus haben und welche Erfahrungen in den Klinken bereits vorliegen soll im Rahmen des Projekts geklärt und ein Handlungsrahmen entwickelt werden, der zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit in den Krankenhäusern beitragen soll. Begleitend zum Projekt ist die Website www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de online gegangen. Hier werden nach und nach auch Informationen zu VAPiK und weiteren Themenfeldern rund um die pflegerischen Vorbehaltsaufgaben bereitgestellt.



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Article published online:
22 August 2023

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