Krankenhaushygiene up2date 2009; 4(1): 9-29
DOI: 10.1055/s-0028-1119611
Hygienemaßnahmen

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Empfehlungen der „Richtlinie” – was mache ich anders?

Teil 1Ines  Kappstein
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Publication Date:
24 February 2009 (online)

Kernaussagen

Von 9 KRINKO-Empfehlungen, die von mir in diesem Beitrag behandelt und auf evtl. Diskrepanzen zu meiner fachlichen Auffassung durchsucht wurden, gab es bei 8 KRINKO-Texten keine relevanten Unterschiede in der eigentlichen Sache, abgesehen von der Empfehlung nach räumlicher oder zeitlicher Trennung von endoskopischen Eingriffen in besiedelte und nicht besiedelte Körperareale, die ich aus der Sicht der Infektionsprävention nicht für plausibel und damit nicht für geboten halte, sowie von den MRSA-spezifischen Empfehlungen im Papier zur Infektionsprävention in Heimen (Diskussion des MRSA-Papiers im nächsten Heft).

In der Empfehlung zur Infektionsprävention in der Neonatologie gibt es bei den expliziten Empfehlungen kaum Abweichungen zu meiner Auffassung. Die Unterschiede betreffen z. B. die Empfehlung antiseptischer Waschungen bei MRSA-Besiedlung oder bei HBV-Infektion der Mutter sowie, sterile Handschuhe beim endotrachealen Absaugen oder bei der Diskonnektion des Infusionssystems zu tragen und schließlich die Empfehlung, zum Intubieren eine OP-Maske anzulegen.

In diesem Papier finden sich jedoch zahlreiche Darstellungen, in denen die wissenschaftliche Literatur zur jeweiligen Fragestellung zu wenig zur Kenntnis genommen wurde, was zu unzutreffenden Darstellungen beispielsweise der Übertragungswege von Erregern führte, oder es hat die ungefilterte Meinung der KRINKO Eingang in den Text gefunden, ohne dies hinreichend zu kennzeichnen.

Ferner habe ich die Kategorisierung einzelner Empfehlungen kritisiert, z. B. weil die Kategorie IV, die für Gesetze und Rechtsverordnungen vorgesehen ist, entgegen der KRINKO-Definitionen der Evidenz-Kategorien auf eine Empfehlung der Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt bezogen wurde.

Ebenfalls habe ich kritisiert, dass für die Empfehlung endständiger Wasserfilter die Kategorie IB vergeben wurde, obwohl dafür ausschließlich Publikationen zitiert werden konnten, die vom marktführenden Wasserfilterhersteller gesponsert oder sogar von Mitarbeitern dieser Firma verfasst wurden.

Schließlich habe ich eingangs darauf verwiesen, dass ich schon frühzeitig im Rahmen meiner Weiterbildung gelernt habe, dass die ständige Auseinandersetzung mit der internationalen Fachliteratur die Grundlage meiner Arbeit darstellen muss. Aus diesem Grunde sind meine Empfehlungen nicht mit einem „niedrigeren Schutzniveau für Patienten und Personal” verbunden, wenn sie von den Empfehlungen der KRINKO abweichen. Vielmehr habe ich in diesem Beitrag an einigen Beispielen zeigen können, dass die KRINKO Empfehlungen gibt, für die ein höheres Schutzniveau durch nichts belegt ist. Wenn also die KRINKO derartige Empfehlungen nicht begründet, dann kann auch für diejenigen, die diesen Empfehlungen nicht folgen, keine Notwendigkeit bestehen, ihre abweichende Haltung zu begründen.

Insgesamt spricht auch aus den hier diskutierten neueren KRINKO-Empfehlungen zu einem beträchtlichen Teil noch die alte Auffassung der Kommission, dass nämlich als „wissenschaftlich begründet” bereits gelten darf, was von den Experten der KRINKO empfohlen wurde, auch wenn es dafür keine wissenschaftlichen Grundlagen gibt.

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Prof. Dr. med. Ines Kappstein

Kreiskliniken Traunstein/Trostberg GmbH

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