Dtsch Med Wochenschr 1927; 53(28): 1172-1174
DOI: 10.1055/s-0028-1126667
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Ist bei therapeutischen Injektionen von Organextrakten die Bezeichnung der „Hormon” Wirkung berechtigt?

 Lüttge, v. Mertz
  • Aus der Universitäts-Frauenklinik in Leipzig. (Direktor: Geheimrat Sellheim)
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Publication Date:
19 August 2009 (online)

Zusammenfassung

1. Die Extraktbereitung zu therapeutischen Eingriffen (Zondek usw.) und zur Diagnostik (AER.) ist in ihren Grundprinzipien dieselbe. Die analytischen Werte beider Extrakte sind fast die gleichen, sie unterscheiden sich lediglich durch den Alkaleszenzgrad.

2. Der zu therapeutischen Zwecken verwendete Extrakt auf den zur Diagnostik von Schwangerschaft vorgeschriebenen Ph. gebracht, reagiert auch mit Gravidenserum.

3. Da bei den Extrakten zu therapeutischen Eingriffen die Vorstellung der Hormonwirkung vorherrscht, während doch bei den Extrakten der AER, das Eiweiß nicht unbedingt organspezifisch zu sein braucht, so muß unserer Ansicht nach erst der Beweis erbracht werden, daß die wirksamen Stoffe wirklich unter den Begriff der „Hormone” zu rechnen sind, bevor wir von Hormonwirkungen sprechen können: bis dahin können wir die wirksamen Stoffe lediglich als X-Stoffe bezeichnen.

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