Dtsch Med Wochenschr 1991; 116(7): 272-274
DOI: 10.1055/s-0029-1235442
Arztrecht

© 1991 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Behandlung gegen den Willen des Patienten

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
20 August 2009 (online)

Zusammenfassung

In der Praxis gibt es Fälle, in denen der Arzt vor der Frage steht, ob er berechtigt oder sogar verpflichtet ist, aus medizinischer Sicht gebotene Behandlungsmaßnahmen erforderlichenfalls auch gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten durchzuführen. Die folgenden Beispiele mögen dies veranschaulichen:

  1. Vor einer nach einer Lebensmittelvergiftung notwendigen Magenspülung erklärt der Patient dem Anästhesisten, daß er mit einer Intubation zur Vermeidung einer Aspiration nicht einverstanden sei. Auch nach eingehender Aufklärung über die möglicherweise tödlichen Folgen bleibt der Patient bei seiner Weigerung, weil er das Risiko des Verlusts von Zähnen nicht in Kauf nehmen möchte. Darf der Arzt den Patienten trotzdem intubieren?

  2. Gibt es eine Zwangsbehandlung bei Patienten mit Alkoholvergiftung?

  3. Ist es erlaubt oder gar rechtlich geboten, eine medizinisch indizierte Magenspülung nach erfolgter Tabletteneinnahme im Rahmen eines Suizidversuchs beim noch bewußtseinsklaren Patienten gegen dessen Willen vorzunehmen, sei es unter Zuhilfenahme von Medikamenten, einer Narkose oder unter Anwendung von unmittelbarem körperlichen Zwang durch das Krankenhauspersonal?

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