Dtsch Med Wochenschr 1987; 112(46): 1797-1798
DOI: 10.1055/s-0029-1236000
Arztrecht

© 1987 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Arbeitsrechtlicher Bestandsschutz der Regelung über Ambulanzabgaben in Chefarztverträgen

Chr. Jansen
  • Düsseldorf
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Publication Date:
20 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Der Vertrag des angestellten Chefarztes mit dem Krankenhausträger unterliegt als Arbeitsvertrag den Normen des Arbeitsrechts (1). Er wird von zahlreichen anderen Rechtsgebieten berührt (ärztliches Berufs- und Standesrecht, Pflegesatzrecht, Gebühren- und Kassenarztrecht, bürgerliches Vertragsrecht). Die daraus entstehenden Rechtsfragen zwischen Chefarzt und Krankenhausträger sind im Streitfall nach dem Arbeitsrecht zu lösen, das heißt, die arbeitsrechtlichen Normen und die von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte entwickelten Grundsätze finden uneingeschränkt Anwendung. Das verdeutlicht ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (2) zum arbeitsrechtlichen Bestandsschutz der Regelung über die Ambulanzabgaben in Chefarztverträgen.

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