JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2013; 02(02): 93
DOI: 10.1055/s-0033-1341657
BHK
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Stellungnahme zum Eckpunktepapier „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“

Markus Zobel
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Publication Date:
04 April 2013 (online)

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiter­entwicklung der Pflegeberufe“ hat am 01.03.2012 die „Eckpunkte zur Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Pflegeberufsgesetzes“ veröffentlicht. Der BHK e. V. begrüßt diese politische Weichenstellung einer grundlegenden Modernisierung der Pflegeausbildungen und die damit verbundene zukunftsgerechte Weiterentwicklung der Pflegeberufe. Insbesondere das Konzept der „fachlichen Vertiefung in einem Handlungsfeld“ und die Etablierung einer akademischen Erstausbildung finden ausdrücklich unsere Zustimmung.

Dennoch gibt es im Eckpunktepapier aus Sicht der ambulanten Kinderkrankenpflege einige Aspekte, die diskutiert und präzisiert werden müssen.

Die Praxis der häuslichen Kinderkrankenpflege ist ein anspruchsvolles pflegerisches Tätigkeitsfeld. Die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden betreuen hierbei schwerst- und chronisch kranke, zum Teil intensivpflegebedürftige Kinder und Jugendliche im häuslichen Umfeld. Diese Kinder und Jugendlichen leiden an vielfältigen Krankheitsbildern und benötigen häufig technische Unterstützung durch z. B. Beatmungsgeräte oder Ernährungspumpen.

Die hohe Versorgungsqualität der spezialisierten Kinderkrankenpflegedienste zeigt sich seit vielen Jahren durch eine 100 %ige Fachkraftquote. Die Pflegenden sind über viele Stunden allein mit dem schwerstkranken Kind, müssen adäquate und unter Umständen rasche Entscheidungen treffen und nachvollziehbar begründen können. Die mehrmonatige oder teilweise mehrjährige Betreuung dieser Kinder und der Familien benötigt eine ausgeprägte Fach- und Sozialkompetenz insbesondere in Bereichen der Kommunikation, Beratung und Anleitung.

Ergebnisse aus den (generalistischen) Modellprojekten der Pflegeausbildung in den letzten zehn Jahren zeigen deutlich, dass die Auszubildenden zwar ein erweitertes Kompetenzprofil in den sozialen und kommunikativen Bereichen erwerben, jedoch Schwächen innerhalb der beruflichen Handlungskompetenz aufweisen – sie verfügen über weniger spezialisiertes Wissen und weniger praktisch technische Routine.

Im Bereich der Kinderkrankenpflege sind die Wissens- und Kompetenzmängel sogar noch gravierender. Nach Stöver ist letztendlich die Integration der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in die generalistische Ausbildung schlichtweg nicht gelungen. Eine Aussage, die von vielen PraxisanleiterInnen in den ambulanten Kinderkrankenpflegediensten bestätigt werden kann.

Vor diesem Hintergrund vertritt der BHK e. V. nachfolgende Position:

Der BHK e. V. befürwortet die Modernisierung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie im Sinne einer Anhebung der Zugangsvoraussetzungen von zehn auf zwölf Jahre allgemeine Schulbildung.

Der BHK e. V. befürwortet die Modernisierung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie im Sinne einer Anhebung der Zugangsvoraussetzungen von zehn auf zwölf Jahre allgemeine Schulbildung.

Der Vertiefungsbereich im Rahmen der praktischen Ausbildung muss sich auch innerhalb der theoretischen Ausbildung widerspiegeln. Im Hinblick auf die Ergebnisse aus den Modellprojekten sind spezielle Module für den Bereich „Kinder und Jugendliche“ im Curriculum verstärkt zu verankern. Nur durch den intensiven Theorie-Praxis-Transfer kann eine sinnvolle Vertiefungsbildung wirklich erreicht werden.

Die Rolle von Eltern bzw. die unabdingbare Familienorientierung im Zusammenhang mit der Pflege von Kindern und Jugendlichen muss im Ausbildungsziel berücksichtigt werden

Die Einsätze im Fachbereich Psychiatrie und in den Wahlpflichtfeldern sind mit jeweils 80 Stunden zu knapp bemessen, um einen nachweisbaren Lerneffekt zu erzielen – eine Ausweitung der Praxisstunden (und ggf. Reduzierung der Lernorte) ist hier zu empfehlen.

Vorbehaltene Tätigkeiten müssen formuliert und im neuen Pflegegesetz festgeschrieben werden.

Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten sollten nicht nur über die akademische Ausbildung erworben werden, sondern ebenfalls im Rahmen einer weiterführenden Qualifikation nach der dreijährigen beruflichen Ausbildung.

Herzlichst, Ihr

Markus Zobel