Klin Monbl Augenheilkd 2013; 230(11): 1156
DOI: 10.1055/s-0033-1350753
Offene Korrespondenz
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Kommentar

D. Uthoff
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Publication Date:
15 November 2013 (online)

Antwort zum Leserbrief von G. Kolling et al. zu: Uthoff et al., Klin Monatsbl Augenheilkd 2013; 230: 255–264

Die Autoren der multizentrischen Studie zur Fahreignungsbeurteilung nach LASIK und Orthokeratologie bedanken sich für die weiterführende Diskussion zu diesem wichtigen Thema. Das Bestreben der Verkehrskommission, die Prüfung des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit in die vom Gesetzgeber vorgesehene gutachterliche Augenuntersuchung bei Nichtbestehen des Führerscheinsehtests zu integrieren, wurde in den letzten Jahren aufmerksam verfolgt und wertgeschätzt. Umso mehr begrüßen die Autoren die letzte Änderung der Fahrerlaubnisverordnung im Jahr 2011, auch wenn in der Anlage 6 (zu §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 der FeV) konkrete Anforderungen an das Dämmerungssehen und die Blendempfindlichkeit bei der augenärztlichen Untersuchung fehlen.

Nach LASIK und auch nach Orthokeratologie scheinen das Dämmerungssehen und die Blendempfindlichkeit dauerhaft herabgesetzt zu sein. So ist gerade bei den betrachteten Therapiegruppen die Überprüfung dieser Sehfunktionen durchaus sinnvoll. Dies gilt insbesondere für Bus- und LKW-Fahrer. Allerdings ist eine aussagekräftige Prüfung dieser Sehfunktionen mit dem Mesotest II nicht möglich, da die geringste Kontraststufe 1 : 2 dieses Gerätes in der Regel oberhalb des individuellen Schwellenwerts liegt. Die Autoren haben sich mit dieser Problematik weiterführend auseinandergesetzt und aus diesem Grund einen in der Erprobung befindlichen Testaufbau, den MVG-Test nach Jungnickel, vergleichend zum Mesotest II geprüft. Der MVG-Test nach Jungnickel bietet entgegen dem Mesotest II insgesamt 12 Stufen bis zu einem Kontrastverhältnis von 1 : 1,02 mit und ohne Blendlicht an (Tab. 4 im Original-Artikel). Die geringste Kontraststufe des nicht mehr kommerziell verfügbaren Mesoptometers I (1 : 1,14) entspricht etwa der Stufe 8 von 12 am MVG-Test. In der durchgeführten Studie konnte mit diesem Gerät bei allen Patienten der Schwellenwert für die Kontrastwahrnehmung bestimmt werden, da niemand die Landolt-Ringe der Stufe 12 richtig benennen konnte. Die Messung basiert auf dem Grenzverfahren, ist untersucherunabhängig und kommt durch die Darbietung von helleren Landolt-Ringen auf dunklem Grund der nächtlichen Fahrsituation recht nahe. Nicht zuletzt durch die vergleichsweise geringe Untersuchungsdauer und der damit verbundenen Anwendbarkeit in der Praxis erscheinen den Autoren weitere Studien zur Evaluierung dieses Messverfahrens sinnvoll.

Für gutachterliche Fragen ist die Prüfung mit feiner abgestuften Kontrastverhältnissen, ähnlich wie die des MVG-Tests nach Jungnickel, nach Auswertung der vorliegenden Studienergebnisse zweckmäßig. Die Festlegung eines geeigneten Kriteriums für die Bewertung der Fahrtauglichkeit in Hinblick auf das Dämmerungssehen und die Blendempfindlichkeit allerdings beruht auf der jahrzehntelangen Erfahrung der Verkehrskommission und ist unumstritten. Hierfür ist die Anwendung eines Screening-Verfahrens wie das am Mesotest II sinnvoll und richtig, da die Entscheidung, ob der Führerscheinanwärter fahrtauglich ist oder nicht, von dem individuellen Schwellenkontrast nicht abhängig ist.

Die Autoren begrüßen das Vorgehen der Verkehrskommission und bedanken sich für das Aufgreifen des Themas.