Z Sex Forsch 2015; 28(02): 107-120
DOI: 10.1055/s-0035-1553083
Originalarbeit
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Begutachtung nach dem Transsexuellengesetz

Auswertung von Gutachten dreier Sachverständiger 2005–2014
Bernd Meyenburg
a   Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Frankfurt am Main
,
Karin Renter-Schmidt
b   Psychotherapeutische Praxis, Hamburg
,
Gunter Schmidt
b   Psychotherapeutische Praxis, Hamburg
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Publication History

Publication Date:
17 June 2015 (online)

Übersicht

Anhand von 670 Gutachten aus den Jahren 2005 bis 2014 zur Vornamensänderung bzw. zur Vornamens- plus Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) beschreiben Autorin und Autoren zunächst demographische und Merkmale des Coming out der AntragstellerInnen. Im Vergleich zu früheren Studien hat der Anteil der transsexuellen Männer (Frau-zu-Mann Transsexuelle) sowie der Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener deutlich zugenommen. Der juristische Geschlechtswechsel erfolgt heute etwa gleichzeitig mit der begleitenden Psychotherapie, dem sozialen Geschlechtswechsel in allen Lebensbereichen sowie der Hormonbehandlung. Dann untersuchen die Autoren die Ergebnisse der Gutachten. In nur 1 % der Fälle wird dem Gericht die Ablehnung des Antrags empfohlen. Sie schließen daraus, dass der Anteil der gerichtlich abgelehnten Verfahren von unter 5 % der Anträge in den 1990er-Jahren weiter deutlich gesunken sein dürfte. Dies und die seit der Einführung des TSG geringe Quote der Rückumwandlungsbegehren (1 % oder weniger) veranlasst sie zu ihrem Vorschlag, das TSG in seiner jetzigen Fassung aufzuheben und durch eine sogenannte „Karenzlösung“ zu ersetzen, die die kostenreiche Begutachtung überflüssig macht.