CNE Pflegemanagement 2016; 03(06): 4
DOI: 10.1055/s-0042-118345
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Publication Date:
05 December 2018 (online)


Fallpauschalenkatalog 2017


Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben den Fallpauschalenkatalog 2017 für Krankenhäuser vereinbart. Ein Schwerpunkt der Weiterentwicklung des DRG-Systems sind Verfeinerungen zur besseren Erfassung von Schweregraden bei der Krankenhausbehandlung. In die Überarbeitung des DRG-Kataloges sind wesentliche Umsetzungsvorgaben aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeflossen. Fast eine Milliarde Euro sind im jetzt verabschiedeten DRG-Katalog durch die Abwertung von Sachkostenanteilen und durch die gezielte Absenkung bzw. Abstufung einzelner Fallpauschalen auf die Personalkosten umgewichtet worden. Darüber hinaus haben die Selbstverwaltungspartner weitere KHSG-Regelungen umgesetzt und sich auf ein Konzept zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation verständigt. Quelle: Gemeinsame PM: GKV, PKV und DKG vereinbaren DRG- und PEPP-Katalog http://www.dkgev.de


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Dr. Patrick Jahn
Leiter der Fachkommission DRG des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR)

Der Fallpauschalenkatalog 2017 greift mit den Pflegebedarfsfaktoren einen Vorschlag des DPR umfassend auf. Damit kommt es zur besseren Abbildung des Pflegebedarfs. Als nächstes muss bei Überschneidungen geprüft werden, wie bspw. zwischen OPS 9–20 für hochaufwendige Pflege und den Pflegegraden (OPS 9.984), dass die weniger bürokratische Lösung bevorzugt wird, um die Pflegekräfte zu entlasten. Einen weiteren positiven Effekt bringt die veränderte Sachkostenkalkulation, denn DRGs mit geringen Sachkosten, aber einem hohen Pflegekostenanteil werden aufgewertet. Entscheidend für den Erfolg wird es jedoch sein, dass das, was für die Leistung der Pflege erlöst wird auch für eine bessere Pflegepersonalausstattung investiert wird.