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DOI: 10.1055/s-0043-101390
ALKK intern – Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Und der G‑BA bewegt sich doch!
Publication History
Publication Date:
24 February 2017 (online)
Entsprechend dem Auftrag im Krankenhausstrukturgesetz KHSG § 136c Abs. 1, 2 SGB V hat der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) eine Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren fristgerecht am 15.12.2016 beschlossen (plan. QI-RL). Im Vorfeld dieser unter großem Zeitdruck erstellten Richtlinie gab es viel Streit über die Vorschläge des IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen), die in einem Vorbericht Mitte 2016 zahlreichen Institutionen, Verbänden und Fachgesellschaften zur Stellungnahme zugeleitet wurden. Es hagelte Kritik unter anderem an der Auswahl der Leistungsbereiche, dem verwendeten Qualitätsmodell, dem neueingeführten Konzept der Patientengefährdung und der Datenvalidierung bzw. der Einbindung von Fachexperten zur abschließenden Beurteilung von Auffälligkeiten. Aber aufgrund der im G-BA vereinbarten Vertraulichkeit der Beratungen blieben die Experten nach Abgabe ihrer Stellungnahme (ca. 500 Seiten) im Unklaren, ob und wie ihre Vorschläge in dem abschließenden Beschluss des G-BA Eingang finden würden oder nicht?
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Literatur
- 1 Gemeinsamer Bundesausschuss. Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Liste der Qualitätsindikatoren gemäß § 136c abs. 1 SGB V: Liste planungsrelevanter Qualitätsindikatoren. 15.12.2016
- 2 Gemeinsamer Bundesausschuss. Pressemitteilung Qualität bei gynäkologischen Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie künftig für Krankenhausplanung relevant.