Geburtshilfe Frauenheilkd 2018; 78(03): 226-230
DOI: 10.1055/s-0044-101998
GebFra Magazin
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Korruption im Gesundheitswesen

Cora Koch
,
Klaus Lieb
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
21. März 2018 (online)

Einleitung

Im Juni 2016 rückten 2 Ereignisse die Beziehungen zwischen Ärzteschaft und Industrie in den Fokus der Öffentlichkeit: Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen trat in Kraft [1], unter welchem sich nun auch niedergelassene Ärzte der Korruption strafbar machen können, und der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VfA) veröffentlichte Zahlungen von pharmazeutischen Unternehmen (pU) an Ärzte, was auch in der Laienpresse vielfach aufgegriffen wurde [4]. Beide Ereignisse werfen Fragen auf: Welche Implikationen hat das neue Gesetz für die ärztliche Praxis in Bezug auf die Beziehungen mit der Industrie – werden hierdurch bisher übliche Interaktionen strafbar? Die Reaktionen auf die veröffentlichten Zahlungen waren häufig sehr kritisch – müssen Interaktionen mit der Industrie unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit reduziert werden, um einen Vertrauensverlust der Patienten zu verhindern? Dabei ist in der kontrovers geführten Debatte zu diesen Themen häufig nicht klar, wo die Grenze zwischen Interessenkonflikten und Korruption verläuft und welches Verhalten Fehlverhalten darstellt und welches nicht.

In diesem Artikel sollen daher zunächst Interessenkonflikte und Korruption erläutert und voneinander abgegrenzt werden. Im Anschluss sollen die Implikationen für die Praxis erörtert werden, die sich aus dem neuen Gesetz sowie aus den Erkenntnissen zu Interessenkonflikten ergeben. Zuletzt werden Vorschläge gemacht, wie Ärzte die eigene Unabhängigkeit wahren können.