Rofo 2000; 172(9): 723-726
DOI: 10.1055/s-2000-7214
EDITORIAL
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Die neue RöV: Details mit großen Auswirkungen

M. Walz
  • Institut für Klinische Radiologie, Universitätsklinikum Mannheim
Further Information

Publication History

Publication Date:
31 December 2000 (online)

Die Vorbereitungen der seit langem angekündigten Novellierung der Röntgenverordnung RöV mündeten Ende April in einen ersten, auch schriftlich und öffentlich verbreiteten Entwurf, der beispielsweise über die WWW-Seiten der AG Physik der DRG einsehbar ist. Eine nächste Version ist für Herbst diesen Jahres vorgesehen. Änderungen im Hinblick auf eine Endfassung sind somit noch möglich. Die Einführung der neuen RöV wird Anfang bis Mitte nächsten Jahres erwartet.

Das Ausmaß der Änderungen und ihrer Auswirkungen auf die Radiologie ist in den einzelnen Themenbereichen der RöV sehr unterschiedlich. Es ändern sich nicht nur die Grenzwerte für den Strahlenschutz, sondern es werden auch höhere bzw. dezidiert formulierte Anforderungen zur Dokumentation und in der Forschung gestellt und Rahmenbedingungen für die Informations-, Archivierungs- und Kommunikationstechnologie einschließlich Teleradiologie aktuell definiert. Durch die zugrundeliegende Intention eines verbesserten Strahlenschutzes für den Patienten werden teilweise langbestehende Wünsche der Radiologen unterstützt, z. B. nach einem gut ausgefüllten Anforderungsschein. In einigen Fällen sind allerdings - in einer Betrachtung des Gesamtnutzens für den Patienten und der Arbeitsabläufe in einer Klinik oder Praxis - Verbesserungen an der vorliegenden Fassung der neuen RöV angebracht.

Dr. Michael Walz

Institut für Klinische Radiologie Universitätsklinikum Mannheim

Theodor-Kutzer-Ufer 1 - 3

68167 Mannheim

Phone: 0621 3832276

Fax: 0621 3833817

Email: km22@rumms.uni-mannheim.de

    >